Der Begriff Kapitallebensversicherung wird im Versicherungswesen verwendet. Eine Kapitallebensversicherung stellt eine Versicherung dar, die im Todesfall oder bei Langlebigkeit die versicherte Person wirtschaftlich absichert. Bei dieser Versicherungsform wird dem Versicherten – oder den Angehörigen des Versicherten die Versicherungsleistung ausgezahlt. Unterschieden wird zwischen der Todesfallversicherung, der Erlebensfallversicherung, der Aussteuerversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung. Daneben ebenfalls: Kapitalbildende Versicherung und Risikoversicherung: Bei der Kapitalbildenden Lebensversicherung wird unter hoher Wahrscheinlichkeit ausgezahlt, bei der Risikoversicherung nur bei Todesfall für die hinterbliebenen Angehörigen. Die erste Lebensversicherung wurde in Rom abgeschlossen.