In dem sogenannten Kammergesetzt werden die Regelungen des Berufsrechts der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker aufgelistet. Diese Gesetze werden in den Ländern erlassen. Unterschieden wird beispielsweise zwischen Heilberufskammern, technische Berufe, Architektenkammern, Rechts- und Wirtschaftsberatende Berufe, Ingenieurkammern und Lotsenbrüderschaften. Je nach Bundesland fallen die Gesetze anders aus.