Wenn Arbeitnehmer mit ihrem Verdienst die Jahresarbeitsgrenze übersteigen sind sie in der Krankenversicherung nicht mehr versicherungspflichtig. Die Jahresarbeitsgrenze wird über das voraussichtliche Jahresentgelt abzüglich lohnsteuerfreier Bezügen, unregelmäßiger Einnahmen und Familienzuschlägen, berechnet. Siehe auch „Jahresarbeitsentgeltgrenze“: Der Begriff Jahresarbeitsentgeltgrenze wird im Zusammenhang mit Kapital und dem Arbeitswesen verwendet. Wenn Arbeitnehmer mit ihrem Verdienst die Jahresarbeitsgrenze übersteigen sind sie in der Krankenversicherung nicht mehr länger versicherungspflichtig. Dementsprechend wird ihnen freigestellt in die private Krankenversicherung einzutrefen. Anders ist es bei der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung. Hier sind auch höher verdienende Arbeitnehmer pflichtversichert.