Mehrere Handwerksinnungen haben die Möglichkeit für ihre Mitglieder eine Innungskrankenkasse zu gründen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Handwerksbetriebe in der Handwerksrolle eingetragen sind und dass die Handwerksbetriebe in der Innung mindestens 1000 Versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen.