Gesetzlich Krankenversicherte zwischen dem 6. und dem 20. Lebensjahr sollen einmal im Jahr zur zahnärztlichen Untersuchung gehen. Dies wird Individualprophylaxe genannt. Bei dieser Untersuchung sollen Krankheiten des Zahnfleisches, Karieserkrankungen und Krankheitsursachen behandelt werden. Des weiteren soll zur Mundhygiene und Zahnreinigung angeregt werden.