Der Begriff IKK findet im Zusammenhang mit Versicherungen Verwendung. Die Kurzform IKK steht für Innungskrankenkasse. Siehe Innungskrankenkasse: Mehrere Handwerksinnungen haben die Möglichkeit für ihre Mitglieder eine Innungskrankenkasse zu gründen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Handwerksbetriebe in der Handwerksrolle eingetragen sind und dass die Handwerksbetriebe in der Innung mindestens 1000 Versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen. Die IKK ist ebenfalls der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und beherbergte ursprünglich Handwerker. In der IKK sind bereits über 6 Mio. Menschen versichert, die Wachstumsrate liegt bei etwa 15%.