Die häusliche Pflegeversicherung war für Leistungen zur Versorgung von schwer pflegebedürftigen Versicherten eingeführt worden. Mit der Einführung zur Gesetzlichen Pflegeversicherung ist die häusliche Pflegeversicherung entfallen. Bei der häuslichen Pflegehilfe wurden pflegebedürftige Menschen in ihrer häuslichen Umgebung (Wohnung) versorgt. Die Häusliche Pflegehilfe stellte somit eine Alternative zur stationären Versorgung dar. Bei der Stationären Pflege werden pflegebedürftige Personen in Krankenhäusern oder Heimen untergebracht und versorgt. Die häusliche Pflege wird überwiegend von Familienangehörigen oder Personen aus dem sozialen Umfeld der Person durchgeführt – das führt zu einer finanziellen Entlastung, da keine Kosten für Pflegepersonal anfallen.