Da medizinische Großgeräte nicht in unbeschränkter Zahl wirtschaftlich betreiben werden können, sollen in dieser Beziehung Krankenhäuser, Vertragsärzte und Krankenkassen zusammenwirken. Medizinische Großgeräte haben hohe Anschaffungskosten, deshalb wurde in diesem Berich eine Bedarfsplanung eingeführt. Den Bedarf und den Standort von Großgeräten wird vom Großgeräteausschuss geplant.