Da medizinische Großgeräte nicht in unbeschränkter Zahl wirtschaftlich betreiben werden können, sollen in dieser Beziehung Krankenhäuser, Vertragsärzte und Krankenkassen zusammenwirken. Medizinische Großgeräte haben hohe Anschaffungskosten, deshalb wurde in diesem Berich eine Bedarfsplanung eingeführt. Welche Geräte unter den Begriff Großgeräte fallen wurde vom Gesetzgeber durch das Bundesministerium für Gesundheit festgelegt.