Ein Gleichordnungskonzern wird auch als Koordinierungskonzern bezeichnet. Anders als beim Unterordnungskonzern besteht beim Gleichordnungskonzern kein Abhängikeitsverhältnis zwischen den Unternehmen.
Ein Gleichordnungskonzern wird auch als Koordinierungskonzern bezeichnet. Anders als beim Unterordnungskonzern besteht beim Gleichordnungskonzern kein Abhängikeitsverhältnis zwischen den Unternehmen.