Am 01.01.1993 ist eine Ergänzung zum Gesundheitsstrukturgesetz in Kraft getreten. Ziel dieser Ergänzung ist die Beitragssatzstabilität in der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine grundsätzliche Änderung war die Gleichschaltung von Ersatzkassen und Primärkassen. Des weiteren ist eine umfassende Neugestaltung der ärtzlichen Vergütung geregelt.