Grundsätzlich sind die Krankenkassen zur Gesundheitsförderung ihrer Mitglieder angehalten. Sie müssen in diesem Rahmen von Verhütung von Krankheiten und allgemeinen Gesundheitsgefährdungen Aufklärungs- und Beratungstätigkeiten leisten.
Grundsätzlich sind die Krankenkassen zur Gesundheitsförderung ihrer Mitglieder angehalten. Sie müssen in diesem Rahmen von Verhütung von Krankheiten und allgemeinen Gesundheitsgefährdungen Aufklärungs- und Beratungstätigkeiten leisten.