Grundsätzlich ist die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung Arbeitsunfälle und Krankheiten zu verhindern und im Schadensfall den Verletzten und seine Angehörigen zu entschädigen. Die Unfallversicherung übernimmt das Risiko wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Beschäftigung einen Unfall erleidet. Sie übernimmt also die Haftung des Arbeitnehmers.