Die gesetzlichen Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Grundsätzlich lassen sich die gesetzlichen Krankenkassen in Allgemeine Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Seekrankenkassen, Bundesknappschaft als Träger der knappschaftlichen Krankenversicherung und Landwirtschaftliche Krankenkassen aufteilen.