Im Geschäftsplan einer Krankenversicherung werden alle versicherungstechnichen, rechtlichen und finanziellen Grundlagen des Unternehmens aufgelistet. Grundsätzlich brauchen Krankenversicherungsunternehmen eine Erlaubnis nach dem Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (§ 5 Abs. 1 VAG). Siehe auch Rechtsgrundlagen der privaten Krankenversicherungen