Unter dem Gesamtvertrag wird eine Abmachung über die vertragsärztliche Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und Landesverbänden der Krankenkassen und Verbänden der Ersatzkassen bezeichnet. Der Inhalt des Gesamtvertrages wird im Bundesmantelvertrag festgehalten. Dieser wird von den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung vereinbart.