Wenn eine Mediziner ärztliche Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen will, ist dafür eine Genehmigung erforderlich. Diese Genehmigung wird von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung augestellt. Der Mediziner hat die Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsbereiche (z.B. Röntgengerät, EKG, usw.) zu erfüllen.