Mehrere Mediziner können sich zu einer Gemeinschaftspraxis zusammenschließen. Die Gemeinschaftspraxis sieht eine gemeinsame Nutzung der Räumlichkeiten und der Einrichtung vor. Des weiteren wird gemeinsam abgerechnet. Auch das beschäftigte Personal wird geteilt. Eine Gemeinschaftspraxis muss vom Zulassungsausschuss genehmigt werden.