Man spricht in Bezug auf das Wohngebäude von einem gemeinen Wert, wenn das Gebäude zum Abriss bestimmt ist oder man nicht mehr darin wohnen kann.
Man spricht in Bezug auf das Wohngebäude von einem gemeinen Wert, wenn das Gebäude zum Abriss bestimmt ist oder man nicht mehr darin wohnen kann.