Der Umfang der Leistungspflicht bei der privaten Krankenversicherung wirt auch Geltungsbereich genannt. Der Versicherungsschutz für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung gilt auf Heilbehandlungen in ganz Europa. Dies ist in den Musterbedingungen für die Krankenkosten- und Krankenhaustageldversicherungen festgelegt.