Die Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden am Gebäude des versicherten Objekts die nach einem Einburchdiebstahl oder Raub entstanden sind. Zu den Gebäudeschäden zählen Schäden an Fenster oder Mauern.
Die Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden am Gebäude des versicherten Objekts die nach einem Einburchdiebstahl oder Raub entstanden sind. Zu den Gebäudeschäden zählen Schäden an Fenster oder Mauern.