Der Begriff Garantierte Rente findet im Zusammenhang mit Rentenversicherungen Einsatz. Am Ende der Vertragslaufzeit wird in der privaten Versicherung ein Betrag ausgewiesen. Dieser Betrag wird als garantierte Rente bezeichnet. Die garantierte Rente stellt dementsprechend die Sicherung eines gewissen Lebensstandart dar. Bei der garantierten Rente wird die Höhe der Rentenbeiträge über die Vertragslaufzeit der Rentenversicherung stets konstant gehalten – man garantiert dem Versicherten, dass die Beiträge gleich bleibend sind. Bei der garantierten Rente bleibt dem Versicherten am Ende der Vertragslaufzeit sogar eine sogenannte Bonusrente über, diese ergibt sich aus dem Gewinn der Gesellschaften. Die Bonusrente ist allerdings, da die Gewinne sich vorab nicht schätzen lassen, im Vergleich zu der garantieren Rente nur zweitrangig.