Die Garantierte Mindestverzinsung /Lebensversicherung findet Einsatz bei der KLV (Lebensversicherung) und RV (Rentenversicherung). Personen die eine kapitalbildenede Lebensversicherung oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, erhalten zum Vertragsende die Sparbeträge und eine Mindestverzinsung. Diese Mindestverzinsung ist vertraglich garantiert. Der Zinssatz zur Mindestverzinsung darf jedoch seit dem 01.01.2004 einen Prozentsatz von 2,75% nicht übersteigen. Dieser Ablauf wird von der BaFin kontrolliert, da häufig zu hohe Versprechen gegeben werden was die Zinshöhe betrifft, welches aber nicht eingehalten werden kann aufgrund der Marktsituation. Die Kurzform BaFin steht für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die BaFin hat ihren Sitz in Frankfurt am Main sowie Bonn. Aufgabe der BaFin ist die Kontrolle und Aufsicht des deutschlandweiten Finanzwesens.