Wenn Personen mindestens 24 Monate vor dem Ausscheiden oder unmittelbar vorher mindestens zwölf Monate in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, können sie der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beitreten. Voraussetzung ist jedoch, dass der Beitritt innerhalb von 3 Monaten nach Mitgliedsbeendigung angezeigt wird.