Personen die ein freiwilliges soziales Jahr ableisten müssen keine Beiträge für die Sozialversicherung zahlen. Die Beiträge sind vom Arbeitgeber zu begleichen, egal wie hoch das Entgelt ist.
Personen die ein freiwilliges soziales Jahr ableisten müssen keine Beiträge für die Sozialversicherung zahlen. Die Beiträge sind vom Arbeitgeber zu begleichen, egal wie hoch das Entgelt ist.