Freie Heilfürsorge beziehungsweise truppenärztliche Versorgung steht Vollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes, Polizeivollzugsbeamten, Berufssoldaten und Soldaten zu.
Freie Heilfürsorge beziehungsweise truppenärztliche Versorgung steht Vollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes, Polizeivollzugsbeamten, Berufssoldaten und Soldaten zu.