Die fiktive Prämie wird als Maßstab für den Wert des Pensionsrechts gesehen. Dabei wird von gleichmäßiger Aufwandsverteilung vom Zeitpukt der Pensionszusage bis zum tatsächlichen Versorgungsfall ausgegangen.
Die fiktive Prämie wird als Maßstab für den Wert des Pensionsrechts gesehen. Dabei wird von gleichmäßiger Aufwandsverteilung vom Zeitpukt der Pensionszusage bis zum tatsächlichen Versorgungsfall ausgegangen.