Von fakultativer Mitversicherung spricht man dann, wenn von einer Versicherung für einen Dritten Rechtsschutz beantragt wird. Bedingung ist jedoch, dass der Dritte nicht automatisch versichert ist.
Von fakultativer Mitversicherung spricht man dann, wenn von einer Versicherung für einen Dritten Rechtsschutz beantragt wird. Bedingung ist jedoch, dass der Dritte nicht automatisch versichert ist.