Nach einem Unfall muss zunächst geklärt werden ob der Schaden reparierbar ist oder ob es sich um einen Totalschaden handelt. Bei einem Schaden am Fahrzeug deren Reparatur die Versicherung übernimmt muss die angefahrene Werkstatt sich schaden mindernd verhalten. Im Zusammenhang auch „Neuwert“: Der Neuwert eines Fahrzeuges ist immer der Wert, den ein Fahrzeug zu seiner Herstellung besitzt. Wenn die Reparaturkosten höher sind als der wirtschaftliche Wert (nach einem Unfall), handelt es sich um einen Totalschaden. Der Aufwand dieses Fahrzeug zu reparieren würde dem ehemaligen Neuwert übersteigen. Es muss der Neuwert ersetzt werden, dass heißt im Grunde zu dem Wert, zu dem das Fahrzeug am Bewertungsstichtag zu beschaffen wäre.