Verwendet wird der Begriff Fahrzeugschaden / Mietwagenkauf in der Automobilbranche. Der Geschädigte kann einen Mietwagen oder einen Nutzungsausfall verlangen, wenn er sein Fahrzeug Aufgrund des Unfalls ganz oder teilweise nicht mehr benutzen kann. Die Versicherung des Unfallverursachers muss diesen Ersatz bezahlen. Sie auch „Fahrzeugschaden“: Bestandteile des Begriffes Fahrzeugschaden sind: Abschleppkosten, Entschädigungskosten, Reparatur und Lackierungskosten. Bei einem Fahrzeugschaden ist dem Geschädigten das Recht eingeräumt, den Aufwand für die Reparatur seines geschädigten Fahrzeuges erstattet zu bekommen (Voraussetzung ist natürlich eine Haftpflichtversicherung) Bei einem Fahrzeugschaden und einer entsprechenden Entschädigung wird der Ausgangszustand berücksichtigt, sodass der geschädigte Fahrzeughalter keine Vorteile daraus ziehen kann.