Der Begriff Fahrlässigkeit wird in verschiedenen Hinsichten verwendet. Fahrlässigkeit grenzt sich von Vorsatz ab indem diese nicht willentlich herbeigeführt wurde. Man unterscheidet zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit. Je nach Situation kann eine Fahrlässigkeit berücksichtigt werden: Beispielsweise tritt eine Versicherung meist für eine durch Fahrlässigkeit begangene Tat nicht für die Versicherungsleistungen ein. Da man zwischen grober und einfacher Fahrlässigkeit unterscheidet, ist jeder Sachverhalt verschieden und Situationsabhängig und muss detailliert bewertet werden. Fahrlässigkeit ist beispielsweise das bewusste Abstellen eines Fahrrades ohne Sicherung durch ein Fahrradschloss.