Als Exhumierung wird das Ausgraben einer bereits Beerdigten Leiche bezeichnet. Dies ist nach deutschem Recht nur im Rahmen eines Strafverfahrens zum Zweck der gerichtlichen Leichenschau zulässig.
Als Exhumierung wird das Ausgraben einer bereits Beerdigten Leiche bezeichnet. Dies ist nach deutschem Recht nur im Rahmen eines Strafverfahrens zum Zweck der gerichtlichen Leichenschau zulässig.