Die frühere Berufsunfähigkeitsrente würde 2001 zur Erwerbsunfähigkeitsrente. Die Erwerbsrente ist die Leistung der Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Die Erwerbsunfähigkeitsrente schließt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und die Rente wegen voller Erwerbsminderung mit ein.