Für Geringfügige Beschäftigte gibt es Entgeltgrenen. Unterhalb dieser Grenze müssen Arbeitnehmer keine Abgaben für die Kranken-, Renten-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung leiten. Stand 2002 beträgt diese Grenze 325 Euro im Monat oder eine maximale Arbeitszeit von bis zu 15 Stunden in der Woche.