Ob und wie lang im Krankheitsfall Entgeldfortzahlung erfolgt hing bis 1994 von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst galten für verschiedene Arbeitnehemergruppen, wie Angestellte, Arbeiter, sonstige Angelstellte oder Auszubildende, verschiedenen gesetzliche Regelungen. Außerdem wurde zwischen den alten und den neuen Bundesländern zu unterscheiden. Im Jahr 1994 wurde das Recht der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall umfassend und für alle Arbeitnehmer einheitlich gestaltet