Bekommt ein Arbeitnehmer monatliches Entgelt ist er in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Arbeitnehmer ohne monatliches Entgelt die sich nicht in einer Berufsausbildung befinden, sind nicht versicherungspflichtig.
Bekommt ein Arbeitnehmer monatliches Entgelt ist er in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Arbeitnehmer ohne monatliches Entgelt die sich nicht in einer Berufsausbildung befinden, sind nicht versicherungspflichtig.