Für maximal 6 Tage nach der Entbindung besteht bei stationärer Entbindung das Recht auf Unterkunft, Pflege und Verpflegung für das Neugeborene und die Mutter. Bei häuslicher Entbindung steht der Mutter eine häusliche Pflegehilfe und eine Haushaltshilfe zu (§198, 199 RVO).