Bekommt ein Arbeitnehmer zum monatlichen Arbeitsentgelt eine zusätzliche Zuwendung, nennt man diese einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Beispiele für das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt sind Abfindungen, Gehaltsnachzahlungen, Gewinnbeteiligungen, Erfolgsbeteiligung oder Gewinnanteile aus dem Partnerschaftsvertrag.