Durch den Abschluss einer Krankenversicherung kommt es zu einer Einkommenssteuerermäßigung (§ 10 EStG). Der Krankenversicherungsbetrag kann als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt erden. Zu den Sonderausgaben zählen auch Beiträge der Unfall-, Haftpflicht- und Lebensversicherung.