Wenn Versicherungsnehmer und versicherte Person im Versicherungsvertrag ein und dieselbe Person sind, handelt es sich um eine Eigenversicherung. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um eine Fremdversicherung. Demnach schließt eine Person, in eigenem Interesse und auf eigene Rechnung einen Versicherungsvertrag für sich ab. Bei der Fremdversicherung kann es sich beispielsweise um eine Krankenversicherung handeln, die von Person A (Versicherungsnehmer) für Person B (Versicherter) abgeschlossen wird. Allerdings wird die Versicherung von internen Familienangehörigen (Mutter – Kind) nicht als Fremdversicherung empfunden.