PKV-Kosten von der Steuer absetzen: So geht’s 2026
Von der Redaktion Krankenversicherung
Zuletzt aktualisiert: Juli 2026 · Lesezeit: 9 Minuten · Recherchezeitraum: Juli 2026
Datengrundlage: Einkommensteuergesetz (§ 10 EStG), Bundesministerium der Finanzen, Einkommensteuertarif 2026.
PKV-Beiträge sind 2026 steuerlich absetzbar – allerdings nicht in vollem Umfang für jeden Beitragsbestandteil. Die sogenannte Basisabsicherung Ihrer privaten Krankenversicherung können Sie unbegrenzt als Sonderausgabe geltend machen, während Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer nur innerhalb eines allgemeinen Sonderausgaben-Höchstbetrags absetzbar sind. Wie diese Unterscheidung 2026 konkret funktioniert und was das für Ihre Steuererklärung bedeutet, zeigt dieser Ratgeber anhand eines Rechenbeispiels. Einen Überblick über die Beitragshöhe selbst liefert unser Ratgeber zu aktuellen PKV-Kosten im Vergleich.
Kurz zusammengefasst
Beiträge zur Basisabsicherung der PKV sind nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG 2026 unbegrenzt als Sonderausgabe absetzbar. Beiträge für Wahlleistungen (Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, Anteile der Beitragsrückerstattung) zählen dagegen zu den „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ nach § 10 Absatz 1 Nummer 3a EStG und sind nur bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 1.900 Euro (Angestellte, Beamte, Rentner mit Zuschuss) beziehungsweise 2.800 Euro (Selbstständige ohne Zuschuss) abziehbar. Da die Basisabsicherungs-Beiträge diesen Höchstbetrag bei den meisten PKV-Versicherten bereits allein ausschöpfen, bleibt für den Wahlleistungsanteil in der Praxis häufig kein zusätzlicher Steuervorteil übrig.
Was genau ist an der PKV steuerlich absetzbar?
Steuerlich absetzbar ist bei der PKV in erster Linie die Basisabsicherung – der Beitragsanteil, der ein Leistungsniveau entsprechend der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Krankengeld absichert. Dieser Anteil zählt zu den Sonderausgaben nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG und wird von den meisten Vollversicherungstarifen ohnehin größtenteils abgedeckt.
Der Sonderausgabenabzug erfasst außerdem Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung in voller Höhe. Beiträge für Wahlleistungen oberhalb dieses Basisniveaus – etwa Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder Anteile für eine mögliche Beitragsrückerstattung – fallen dagegen in eine andere, gedeckelte Kategorie der Vorsorgeaufwendungen.
Wie unterscheiden sich Basisabsicherung und Wahlleistungen steuerlich?
Die Basisabsicherung ist der Teil des PKV-Beitrags, mit dem Sie einen Versicherungsschutz auf Sozialhilfeniveau erwerben, und ist nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG ohne betragsmäßige Obergrenze absetzbar. Wahlleistungen sind demgegenüber Zusatzleistungen oberhalb dieses Niveaus und werden steuerlich als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ nach § 10 Absatz 1 Nummer 3a EStG behandelt.
Der entscheidende Unterschied: Für sonstige Vorsorgeaufwendungen gilt nach § 10 Absatz 4 EStG ein jährlicher Höchstbetrag. Übersteigen die bereits voll abziehbaren Basisabsicherungs-Beiträge diesen Höchstbetrag – was bei den meisten privat Versicherten der Fall ist – wirkt sich der zusätzliche Wahlleistungsanteil steuerlich nicht mehr aus.
Ihr PKV-Versicherer weist den Basisabsicherungs-Anteil Ihres Vertrags in einer jährlichen Beitragsbescheinigung gesondert aus. Diese Aufteilung müssen Sie nicht selbst berechnen, sondern können sie direkt aus der Bescheinigung übernehmen.
Wie hoch ist der Sonderausgaben-Höchstbetrag 2026?
Der Sonderausgaben-Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen liegt 2026 bei 1.900 Euro pro Jahr für Angestellte, Beamte und Rentner, die einen steuerfreien Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten (§ 10 Absatz 4 EStG). Selbstständige ohne einen solchen Zuschuss können dagegen bis zu 2.800 Euro pro Jahr geltend machen.
| Personengruppe | Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Angestellte, Beamte, Rentner (mit Zuschuss) | 1.900 €/Jahr | § 10 Abs. 4 EStG |
| Selbstständige, Freiberufler (ohne Zuschuss) | 2.800 €/Jahr | § 10 Abs. 4 EStG |
| Basisabsicherung (alle Personengruppen) | unbegrenzt abziehbar | § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG |
Wer zusätzlich als Selbstständiger tätig ist, profitiert vom höheren Höchstbetrag oft nur begrenzt, da auch bei Selbstständigen die vollständigen PKV-Beiträge ohne Arbeitgeberzuschuss anfallen. Wie sich die Beitragshöhe für diese Berufsgruppe insgesamt darstellt, erläutert unser Ratgeber Private Krankenversicherung für Selbstständige.
Rechenbeispiel: Wie viel Steuern sparen Sie bei 500 Euro Monatsbeitrag?
Das folgende Rechenbeispiel ist illustrativ und verwendet gerundete Annahmen, um den Mechanismus zu veranschaulichen; die tatsächliche Aufteilung Ihres Vertrags weist Ihnen ausschließlich Ihr Versicherer in der Beitragsbescheinigung aus. Angenommen wird ein angestellter PKV-Versicherter mit einem Gesamtbeitrag von 500 Euro monatlich und einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent, der 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro greift (Einkommensteuertarif 2026).
| Position | Betrag pro Monat | Betrag pro Jahr |
|---|---|---|
| PKV-Gesamtbeitrag | 500 € | 6.000 € |
| davon Basisabsicherung (Annahme lt. Bescheinigung) | 420 € | 5.040 € |
| davon Wahlleistungen/sonstige Anteile | 80 € | 960 € |
| Voll absetzbar als Sonderausgabe (Basisabsicherung) | – | 5.040 € |
| Zusätzlich absetzbarer Wahlleistungsanteil (Höchstbetrag 1.900 € bereits durch Basisabsicherung überschritten) | – | 0 € |
| Jährliche Steuerersparnis bei 42 % Grenzsteuersatz (illustrativ) | – | ca. 2.117 € |
In diesem Beispiel wirkt sich nur der Basisabsicherungs-Anteil von 5.040 Euro steuermindernd aus, da er bereits deutlich über dem Höchstbetrag von 1.900 Euro liegt. Der Wahlleistungsanteil von 960 Euro bleibt bei diesem angestellten Modellfall steuerlich ohne zusätzlichen Effekt, weil der Höchstbetrag durch die Basisabsicherung allein schon überschritten wird (§ 10 Absatz 4 Satz 4 EStG).
Wie erfährt das Finanzamt von Ihren PKV-Beiträgen?
Ihr PKV-Versicherer übermittelt die Höhe der gezahlten Basisabsicherungs-Beiträge – sofern Sie zugestimmt haben – jährlich elektronisch an die Finanzverwaltung (§ 10 Absatz 2a EStG). Ohne diese Einwilligung erfolgt keine automatische Übermittlung, und Sie müssen die Beiträge manuell anhand der Bescheinigung in Ihrer Steuererklärung angeben.
- Einwilligung prüfen: Klären, ob Sie der elektronischen Datenübermittlung an das Finanzamt bereits zugestimmt haben, andernfalls beim Versicherer nachholen.
- Beitragsbescheinigung anfordern: Die jährliche Bescheinigung des PKV-Versicherers prüfen, die den Basisabsicherungs-Anteil gesondert ausweist.
- Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen: Die bescheinigten Beträge in die entsprechenden Zeilen der Steuererklärung eintragen.
- Vorausgefüllte Steuererklärung abgleichen: Die über ELSTER vorausgefüllten Werte mit der eigenen Bescheinigung vergleichen.
- Bei Abweichungen Nachweis einreichen: Die Bescheinigung als Beleg beim Finanzamt vorlegen, falls automatisch übermittelte und eigene Werte voneinander abweichen.
Wo tragen Sie die PKV-Beiträge in der Steuererklärung ein?
PKV-Beiträge werden in der Anlage Vorsorgeaufwand der Einkommensteuererklärung eingetragen, getrennt nach Basisabsicherung und sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Folgende Angaben sind dabei relevant:
- Beitragsanteil zur Basisabsicherung laut Bescheinigung des PKV-Versicherers
- Beitragsanteil zur privaten Pflegepflichtversicherung
- Beitragsanteile für Wahlleistungen und sonstige Vorsorgeaufwendungen
- Bereits erhaltene Beitragsrückerstattungen, die den absetzbaren Betrag mindern
- Angaben zu einem etwaigen Arbeitgeberzuschuss, der die eigene Beitragslast reduziert
Eine bereits ausgezahlte Beitragsrückerstattung mindert die als Sonderausgabe absetzbaren Beiträge des jeweiligen Jahres, da nur tatsächlich getragene Kosten abzugsfähig sind. Wie sich Beitragserhöhungen zusätzlich auf Ihre Gesamtbelastung auswirken können, zeigt unser Ratgeber PKV-Beitragserhöhung 2026.
Fazit: Steuerlicher Vorteil konzentriert sich auf die Basisabsicherung
PKV-Beiträge sind 2026 steuerlich absetzbar, doch der praktische Vorteil entsteht fast ausschließlich über die unbegrenzt abziehbare Basisabsicherung. Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer bringen wegen des gedeckelten Sonderausgaben-Höchstbetrags bei den meisten Versicherten keinen zusätzlichen Steuereffekt mehr.
Einen Überblick, wie sich Ihr individueller PKV-Beitrag insgesamt zusammensetzt und wie er sich zwischen Tarifen unterscheidet, liefert unser Ratgeber Private Krankenversicherung Kosten 2026. Einen vollständigen Marktüberblick über mehr als 3.500 Tarife von rund 50 Versicherern liefert unser kostenloser Vergleichsrechner: Jetzt PKV-Tarife vergleichen und bis zu 75% sparen – unverbindlich und mit persönlicher Beratung unter 0800 / 5 33 22 66.
Häufige Fragen
Ist die private Krankenversicherung 2026 steuerlich absetzbar?
Ja, die Beiträge zur Basisabsicherung der privaten Krankenversicherung sind 2026 nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG unbegrenzt als Sonderausgabe absetzbar. Beiträge für Wahlleistungen sind dagegen nur innerhalb des allgemeinen Sonderausgaben-Höchstbetrags abziehbar.
Was ist der Unterschied zwischen Basisabsicherung und Wahlleistungen bei der Steuer?
Die Basisabsicherung entspricht dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Krankengeld und ist ohne Obergrenze abziehbar. Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer gelten als sonstige Vorsorgeaufwendungen und unterliegen dem Sonderausgaben-Höchstbetrag nach § 10 Absatz 4 EStG.
Wie hoch ist der Sonderausgaben-Höchstbetrag 2026?
Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 1.900 Euro pro Jahr für Angestellte, Beamte und Rentner mit Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Selbstständige ohne einen solchen Zuschuss können bis zu 2.800 Euro pro Jahr geltend machen.
Muss ich die PKV-Bescheinigung selbst beim Finanzamt einreichen?
Bei erteilter Einwilligung übermittelt der Versicherer die Basisabsicherungs-Beiträge elektronisch an die Finanzverwaltung nach § 10 Absatz 2a EStG. Ohne diese Einwilligung müssen Sie die Beträge anhand der Bescheinigung selbst in der Anlage Vorsorgeaufwand angeben.
Können auch Selbstständige ihre PKV-Beiträge absetzen?
Ja, Selbstständige können ihre PKV-Beiträge zur Basisabsicherung ebenso unbegrenzt absetzen wie Angestellte und profitieren zusätzlich von einem höheren Sonderausgaben-Höchstbetrag von 2.800 Euro pro Jahr für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Da sie in der Regel keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten, tragen sie ihren PKV-Beitrag jedoch meist in voller Höhe selbst.
Quellen
- Einkommensteuergesetz (EStG): § 10 Absatz 1 Nummer 3 und 3a, § 10 Absatz 2a, § 10 Absatz 4 (gesetze-im-internet.de)
- Bundesministerium der Finanzen: Datenaustausch und Bescheinigungsverfahren zu Vorsorgeaufwendungen
- Einkommensteuertarif 2026: Grundfreibetrag und Spitzensteuersatz-Grenzen
