Der Eigenschaden ist in der Haftpflichtversicherung nicht eingeschlossen. Die Haftpflichtversicherung bietet nur Versicherungsschutz bei Schäden gegenüber Dritten. Versichert sind demnach nur Schäden wie Einbruch, Vandalismus oder diverse andere Risiken: Zum Einbruchdiebstahl zählen Vandalismus und Raub. Ein Einbruch liegt vor, wenn jemand Sachen unerlaubt entwendet.Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass der Raub nicht vorsätzlich (oder durch einen sogenantnen Eigenschaden) begangen wurde oder auch die Sicherstellung von möglichen Spuren und Hinweisen die beim Raub entstanden sind. Oft wird bei dieser Versicherungsform betrogen um an Geld zu geraten.