Der Begriff Eigenkapitalquote wird im Zusammenhang mit Krankenversicherungen und deren Beiträge verwendet. Die Eigenkapitalquote (die Kurzform „EKQ“), errechnet sich aus dem Verhältnis von Gesamtkapital und Eigenkapital. Bei der Krankenversicherung ist dies etwas anders. Hier gibt sie den Anteil des Eigenkapitals an den gesamten Garantiemitteln an. Die Eigenkapitalquote gibt Auskunft über die Solvabilität des Unternehmens. Die Eigenkapitalquote ist je nach Versicherungsunternehmen sehr variabel. Dabei wird von den Versicherungsunternehmen verlangt, dass min. 80% von den überschüssigen Einnahmen zurück an die Versicherten geht (Beitragsrückerstattung).