Der Begriff Eigenanteil findet in vielerlei Hinsicht verwendet. Im Allgemeinen wird der Eigenanteil als Leistung einer Sache beschrieben, die eine Person selbst zu erfüllen hat. Ein Beispiel: Eine Person integriert seine Idee in ein Projekt. Die von der Person eingefügte Idee ist dementsprechend der von ihr geleistete Eigenanteil. In medizinischer Hinsicht: Seit 1989 ist bei Arzneimittel, Heilmittel oder auch Hilfsmittel eine Zuzahlung erforderlich. Dies gilt für alle Krankenkassen. Bei gering verdienenden Personen entfällt die Zuzahlung (Personen die unter der Kostenbefreiung aufgeführt werden). Der Eigenanteil von höher verdienenden Personen die krankenversichert sind müsste dementsprechend teurer ausfallen, allerdings werden diese durch die Überforderungsklausel vor unzumutbar-hohen Gebühren bewahrt.