Der Begriff Ehrenamt / Haftpflicht findet Verwendung im Bereich der Versicherungen. In Deutschland sind aktuell mehr als 23 Millionen Ehrenamtliche Arbeiter tätig. Vor dem Jahr 2009 waren Ehrenamtliche noch dazu verpflichtet, aus eigener Tasche für Schäden aufzukommen. Für ehrenamtlich tätige Mitarbeiter gibt es, neben der Haftpflichtversicherung nun auch eine gesetzliche Unfallversicherung. Des weiteren bieten einige Bundesländer zusätzlich eine gesetzliche Haftpflichtversicherung an. Im Jahr 2005 wurden Erneuerungen zur Haftpflichtversicherung von Ehrenamtlichen Mitarbeitern getroffen. In manchen Bundesländern wurden sogar Sammelverträge abgeschlossen, für jene Ehrenamtliche, die weder unfall- noch haftpflichtversichert sind.