Bei einem Arbeitsvertrag zwischen Ehegatten müssen alle üblichen Regeln eines normalen Arbeitsvertrages beachtet werden. Dieser Vertrag wird vom Finanzamt und Sozialversicherungsträger überprüft. Dies kann auch rückwirkend erfolgen. Überprüft wird, ob ein schriftlicher Vertrag vorliegt, das Gehalt regelmäßig gezahlt wird und ob der Ehegatte bei der Berufsgenossenschaft angemeldet wurde. Der Ehegattenarbeitsvertrag muss, wenn nicht durch eine Ausnahmeregelung gesondert akzeptiert, schriftlich abgeschlossen werden. Das Gehalt des Ehegatten muss regelmäßig und mit der korrekten Summe an den Ehegatten ausgezahlt werden. Das Gehalt muss auf das Konto des Ehegatten überwiesen werden und muss im Vergleich zu den übrigen Arbeitern einen angemessene Betragshöhe aufweisen. Der Ehegatte muss vollen Zugriff auf das erhaltene Gehalt haben und darf nicht beschränkt werden.