Der Begriff E-Go findet Verwendung in der Medizin und steht für die Kurzform „Ersatzkassen-Gebührenordnung. Die E-GO ist an den EBM (EBM ist die Abkürzung für Einheitlicher Bewertungsmaßstab und bezeichnet ein Verzeichnis im Gesundheitswesen, nach dem ambulante Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse vergütet werden.) EBM steht auch für Evidenzbasierte Medizin, einer medizinischen Richtung, die sich darum bemüht, dem Patienten die nach aktueller Forschung bestdienlichste Behandlung anzubieten. Beide Gebührenordnungen betreffen den Bewertungsmaßstab, den Ärzte bei der Erhebung ihrer Gebühren gegenüber den Krankenkassen haben. Den Gebühren werden verschiedene Ordnungsnummern zugeordnet.