Unter der Deckungsvorsorge versteht man die gesetzliche Verpflichtung des Verursachers eines Schadens dem Geschädigten eine bestimmte Versicherungssumme zu bezahlen. Unter der Deckungssummen im Sinne der Haftpflichtversicherung versteht man die maximale Höhe der Entschädigung bei einem Schaden. Die Deckungssumme ist in der Regel mindestens bei drei Millionen Euro angesetzt. Die Deckungssumme wird im Allgemeinen auch Versicherungssumme genannt. Die Versicherungssumme gibt die zu erstattende Höhe eines jeweiligen Schadens an. Beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung muss man demnach auf die ausreichende Deckung dieser achten. Ist man unterversichert, muss die Differenz aus eigener Tasche gezahlt werden.