Der Begriff CIC steht für die Kurzform: CIP – culpa in contrahendo. Aus dem lateinischen: „Verschulden bei Vertragsschluss“. Culpa in contrahendo ist ein rechtswissenschaftlicher Begriff. Er bezeichnet ein Verschulden eines Schuldners bei der Vertragsanbahnung und die daraufhin vertragsähnliche Anspruchsgrundlage des Gläubigers. Weitere Informationen: Siehe Begriff „Culpa in Contrahendo“.