Unter dem Chefarzt eines Krankenhauses versteht man den medizinischen Leiter einer Abteilung oder eines ganzen Krankenhauses. Er ist gegenüber dem ärztlichen sowie pflegendem Personal weisungsberechtigt. Ebenfalls wird der Chefarzt auch außerhalb von Krankenhäusern eingesetzt, wie beispielsweise in Laboratorien. Voraussetzung für die Berufung des Chefarztes ist die unbedingte Habilitation. Im Normalfall ist der Chefarzt auch diejenige Person, die dazu berechtigt ist Privatpatienten zu behandeln und zu beraten. Selbstverständlich wird den in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherten auch ermöglicht ein persönliches Gespräch mit dem Chefarzt zu führen.